Vorsorgeauftrag ohne KESB?
Ich möchte nicht, dass die KESB mitreden kann, falls ich einmal nicht mehr urteilsfähig wäre. Deshalb habe ich einen Vorsorgeauftrag verfasst. Nun habe ich gehört, dass die KESB dann aber doch mitredet. Stimmt das? Viele Menschen denken, wenn sie einen Vorsorgeauftrag verfassen, könnten sie damit die KESB umgehen. Dies stimmt so aber nicht. Falls jemand urteilsunfähig wird, muss die KESB informiert werden. Die KESB wird dann den Vorsorgeauftrag „validieren“, ihn also prüfen u